Fortbildungsprüfung "Geprüfte/r Make-Up Artist - Visagist/in (HWK)"
Termine
- 12. September 2024 Theorie
- 13. September 2024 Praxis
Anmeldeschluss
- Anmeldeschluss ist ein Monat vorher
Prüfungsgebühr: 440 Euro
Zulassungsvoraussetzungen
- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Gesellenprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kosmetiker/in oder Friseur/in bestanden hat, oder wer im Friseurbereich sowie Kosmetik- oder Make-Up-Bereich mindestens vier Jahre praktisch tätig war.
- Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeug-nissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen er-worben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
- Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind bei der Zulassung zur Prüfung zu berücksichtigen.