Online: So profitieren Sie als Handwerksbetrieb von der Forschungszulage
Infoveranstaltungen
Förderung von Innovation
Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, kurz FZulG) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Mit dem kürzlich veröffentlichten Wachstumschancengesetz wird die steuerliche Forschungsförderung sogar noch erweitert.
So haben Handwerksbetriebe bis 250 Mitarbeiter die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 35% der entstandenen förderbaren Kosten zu erhalten. Bei größeren Unternehmen liegt der Fördersatz immerhin noch bei 25%.
Das Besondere an dem Programm: Im Vergleich zu anderen Innovationsförderprogrammen kann der Zuschuss auch rückwirkend für FuE-Projekte beantragt werden, die in den letzten vier Jahren durchgeführt wurden.
Welche Aufwendungen sind förderfähig?
Eigenbetriebliche Forschung:
- Personalkosten (Löhne und Gehälter inkl. der Beiträge für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer) für Tätigkeiten in eigenbetrieblicher FuE-Arbeit oder in Kooperationsvorhaben
- Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens
Auftragsforschung:
-70 % des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts
Eigenleistung von Einzelunternehmern:
- 70 € pro Std. bei max. 40 Std. pro Woche
Unser Experte Thomas Matigat, stellv. Leiter der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, stellt Ihnen die Fördervoraussetzungen sowie die aktuellen Verbesserungen an der Forschungszulage vor und gibt Praxis-Tipps für die Antragsstellung.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist wird um frühzeitige Anmeldung gebeten.
Ablauf
17:00 Begrüßung und Technik-Check, Georg Räß, Handwerkskammer für München und Oberbayern im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern
17:10 Die Steuerliche Forschungszulage mit Blick auf das Handwerk, Thomas Matigat - Stellv. Leiter der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
17:50 Fragerunde
Für das Webinar wird Microsoft Teams verwendet. Für Ihre Teilnahme ist keine Installation einer Software nötig, aber möglich. Als Browser werden Chrome, Firefox oder Safari in der jeweils aktuellsten Version unterstützt. Bei Fragen oder Problemen bei der Anmeldung wenden Sie sich bitte an Herrn Laurin Baier über laurin.baier@hwk-muenchen.de oder unter 089 5119-187.
Ihren Einwahllink erhalten Sie am Tag der Veranstaltung per E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Wann: 26.09.2024 um 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Wo: Online
Veranstalter: Technologieberater der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern
Anmeldefrist: 19.08.2024 bis 25.09.2024