Umweltberatung, Unternehmensber
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So sind Investitionen in den Umweltschutz rentabelUmweltthemen

Umweltberatung

Für Sie als Unternehmer ist es von großer Bedeutung, die betriebliche Umweltsituation aufgrund der rechtlichen Grundlagen richtig einzuschätzen und evtl. Defizite rasch zu beheben. Oft geht dabei Ökologie und Ökonomie Hand in Hand. Eine Investition im Umweltschutz ist häufig eine rentable Investition für Ihren Betrieb.

Flexibilität und Leistungsfähigkeit sind Attribute des Handwerks. Bei der Lösung von Umweltproblemen sind diese Eigenschaften besonders gefragt. Umweltschutz ist deshalb nicht nur Marktchance sondern auch Zukunftssicherung für Ihren Betrieb.

Wenn Sie sich also aktiv an der Entlastung der Umwelt beteiligen, reagieren Sie direkt auf den sich zunehmend vollziehenden Wertewandel. Durch freiwillige umweltbewusste Unternehmensführung werden Sie den hohen Sensibilisierungsgrad der Konsumenten gerecht und motivieren zugleich Ihre Mitarbeiter.

In unsere Umwelt zu investieren und gleichzeitig Kosten zu sparen - unsere Umweltberater zeigen Ihnen wie dies in den verschiedenen Bereichen funktionieren kann.



Umwelt- und Klimapakt Bayern

Beispielhafte Projekte von Staat und Wirtschaft - mitmachen lohnt sich!

Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist eine Vereinbarung der Bayerischen Staatsregierung und der Spitzenverbände der Bayerischen Wirtschaft.

Mit der Weiterentwicklung ihrer 1995 erstmalig begründeten und bewährten Umweltpartnerschaft wollen die Partner neue Impulse im Klimaschutz setzen, Lösungen im Umgang mit weiteren herausragenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen entwickeln und damit Umwelt- und Klimaschutz in Unternehmen und Betrieben voranbringen.

Zentraler Bestandteil der Umwelt- und Klimapartnerschaft ist ein neuer Internetauftritt, der die vielfältigen Informations- und Beratungsangebote sowie Ideen für die Unternehmen und Betriebe bündelt. Kernelement ist zudem eine Best-Practice-Plattform mit Praxisbeispielen aus der Wirtschaft.

Die Praxisbeispiele vermitteln zugleich Hilfestellung und Ansprechpartner für Nachahmer. Besonders im Fokus stehen dabei Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Entsorgung und Recycling, Umgang mit Kunststoff, Flächeninanspruchnahme, Biodiversität und Artenschutz, Umwelttechnologie, Gewässernutzung und Nachhaltigkeit.

Alle engagierten Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern sind aufgerufen, sich am Umwelt- und Klimapakt mit freiwilligen Umweltleistungen zu beteiligen. Die Teilnahme ist jeweils auf 3 Jahre befristet, kann jedoch fortwährend (durch Einbringung entsprechender Leistungen) verlängert werden.

 

Günter Puzik

Stellvertretende Leitung der Abteilung, Umweltberatung

Telefon 089 5119-259

Fax 089 5119-311

guenter.puzik--at--hwk-muenchen.de

Dirk Bräu

Energieberatung

Telefon 089 5119-237

Fax 089 5119-311

dirk.braeu--at--hwk-muenchen.de

Quirin Witty

Energieberatung

Telefon 089 5119-239

quirin.witty--at--hwk-muenchen.de



Luftreinhaltung und Lärm

Grundlage der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes bildet in Deutschland das 1974 in Kraft getretene Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Es regelt mit seinen nachgeordneten Durchführungsverordnungen, was der Handwerksbetrieb als Betreiber einer Anlage (z.B. einer Lackierkabine oder einer Holzheizung) tun muss, damit durch den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können.

Die Umweltberater helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter technischer Lösungen im Bereich Luftreinhaltung, geben organisatorische Hinweise und sind vermittelnd bei Behörden tätig. Bei Bedarf werden auch Kontakte zu externen Beratern, Sachverständigen und Messinstituten vermittelt.

Nachbarschaftsbeschwerden aufgrund von Lärm aus Handwerksbetrieben sind ein häufig auftretendes Problem im Handwerksbetrieb. Wie laut ein Betrieb an welchem Standort sein darf - dafür gibt es gesetzliche Regelungen und bei Neu- oder größeren Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen wird zunehmend eine Aussage über die zukünftige Lärmentwicklung von den Genehmigungsbehörden verlangt.

Mit einer qualifizierten Beratung können betrieblich individuelle Lösungen gefunden werden, die sonst vorprogrammierten Ärger in der Zukunft vermeiden helfen. Zur Beratung gehören auch qualifizierte Lärmpegelmessungen und Lärmprognoseberechnungen, um belastbares Datenmaterial zur Verfügung zu haben.





Gefahrstoffe

Die Herstellung mancher Produkte und die Erbringung verschiedener Dienstleistungen von Handwerksbetrieben ist ohne die Verwendung von Gefahrstoffen nicht möglich. Dabei gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Regelwerken zu beachten, welche die Handhabung, die Lagerung, den Transport sowie die Entsorgung solcher Stoffe und auch Beschränkungen oder Verbote für bestimmte Stoffe im Detail regeln.

Um einen Überblick über die geltenden Regelwerke für einen bestimmten Stoff zu erhalten, fragen Sie einfach bei der Umweltberatung Ihrer Handwerkskammer nach.

Für besonders kniffelige Fragen zu diesem Thema können auch über das Informationszentrum Umwelttechnik des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (IZU) umfassende Informationen zu speziellen Problemfällen mit Gefahrstoffen  eingeholt werden. Dazu muss ein Fragenkatalog zu dem speziellen Problem an das IZU ausgefüllt werden. Nach einer entsprechenden Bearbeitungszeit sendet das IZU mögliche Lösungsansätze zu.

Auch bei einer solchen Anfrage erhalten Sie die entsprechende Hilfestellung durch die Umweltberater.





Abfall & Recycling

Abfall lässt sich trotz aller Bemühungen im betrieblichen Ablauf nie ganz vermeiden. Trotzdem sollte das Hauptaugenmerk im Betrieb auf die Abfallvermeidung hin gerichtet sein. Schon bei der Verpackung von Einsatzstoffen oder bei Produktverpackungen beginnt die Abfallvermeidung.

Auch während der Produktion lassen sich durch optimierte Verfahren Einsatzstoffe einsparen. Ein höherer Investitionsaufwand für ein optimiertes Verfahren kann sich hierbei bereits nach kurzer Zeit durch Einsparungen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie bei deren Entsorgung amortisieren.

Ist die Vermeidung von Abfällen und Produktionsresten bereits ausgereizt, sollte man darauf achten, dass Reststoffe wiederverwertbar anfallen. Einerseits können Stoffe direkt wieder im Betrieb eingesetzt werden wie z.B. Kühlmittel, welche im Kreislaufverfahren wieder ins Verfahren eingebracht werden.

Viele Stoffe werden auch durch den Hersteller zurückgenommen, wie z.B. Restlacke oder Altöl. Andere Stoffe wie Metalle, Glas oder Kunststoffe können sortenrein gesammelt und bei den kommunalen Entsorgern abgegeben werden. Übrig bleiben Reststoffe, welche in nicht recycelbarer Form anfallen und an einen Abfallentsorger abgegeben werden müssen.

Um Informationen bei Zweifelsfragen oder zu Vorschriften zu diesem Thema zu erhalten, kontaktieren Sie die Umweltberater der Handwerkskammer. Da die Kommunen selbst sehr an diesem Thema interessiert sind und die notwendige Hilfestellung, vor allem bei der Entsorgung geben, stehen in allen Landkreisen gewerbliche Abfallberater zur Verfügung.





Wasser & Abwasser

Wasser ist ein kostbares Gut.

In einem Betrieb müssen allerdings oftmals wassergefährdende Stoffe eingesetzt, damit hantiert werden oder das Abwasser ist mehr oder weniger mit Fremdstoffen belastet.
Der sorgfältige Umgang mit solchen Stoffen oder die entsprechenden Maßnahmen bei der Abwasserentsorgung sind daher erforderlich.

Umfangreiche Regelwerke wie die bayerische Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen VAwS oder das Wasserhaushaltsgesetz auf Bundes- und Länderebene sowie andere Vorschriften, Verordnungen und Satzungen von Gemeinden sind beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachten.

Die notwendigen Informationen, Auskünfte zu den einschlägigen Verordnungen und Vorschriften, sowie eine umfassende Beratung erhalten Sie von den Umweltberatern der Handwerkskammer.