Die Handwerkskammer. Ein starker Partner.
Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder anbietet. Bei der Handwerkskammer sind 350 Mitarbeiter beschäftigt, zehn davon sind Auszubildende. 169 der Beschäftigten sind weiblich. Das entspricht einer Frauenquote von 48,29 %. Die Aufgaben der Handwerkskammer sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.
Unser Film
Wenn Sie unsere Leistungen näher kennenlernen möchten – schauen Sie doch diesen Film an: "Ihre Handwerkskammer. Ein starker Partner." Er zeigt die unterschiedlichen Aufgaben vom Werben um Fach- und Nachwuchskräfte, vom Bilden der starken Marke „Das Handwerk“ oder, dass die Handwerkskammer die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Medien vertritt. Viel Spaß beim Anschauen!
Sie können den Film "Ihre Handwerkskammer. Ein starker Partner." auch in Gebärdensprache ansehen.
(ohne Ton)
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Wie ist die Handwerkskammer organisiert?
Die Mitglieder der Handwerkskammer entsenden ihre Vertreter in die Vollversammlung, die aus 75 Personen besteht. 50 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbstständigen und 25 die Arbeitnehmer. Von diesen Mitgliedern werden 63 direkt gewählt und 12 von der Vollversammlung zugewählt. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 12 weiteren Mitgliedern besteht.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.
Unser Angebot
Die Handwerkskammer hat rund 80.000 Mitgliedsbetriebe mit knapp 300.000 Beschäftigten. Sie kümmert sich um die Bereiche Selbstverwaltung, Interessenvertretung und Dienstleistungen.
Vom Staat wurden der Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben übertragen: Sie führt z. B. die Handwerksrolle, die Lehrlingsrolle, regelt das Prüfungswesen und ist zuständig für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.
Die Handwerkskammer sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Praxisnah und fachkundig bietet die Handwerkskammer maßgeschneiderte Beratung für ihre Mitglieder. Das Leistungsspektrum umfasst sämtliche Bereiche des betrieblichen Alltags – von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zwischenprüfung.
Auch auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung steht die Handwerkskammer Unternehmern, Beschäftigten, Lehrlingen sowie Jugendlichen und deren Eltern mit Rat und Tat zur Seite. Sie unterhält sieben Bildungszentren in Oberbayern und bietet zahlreiche Kurse und Seminare an.
Anfahrt
Öffnungszeiten
Unsere Informations- und Besucherzentrale ist für Sie geöffnet
- Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
- Freitag: 8 bis 13 Uhr
Unsere Fachberater sind für Sie erreichbar
- Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
- Freitag: 8 bis 13 Uhr
Die Handwerkskammer finden Sie in der Münchner Innenstadt, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München.
Wer ist Mitglied?
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Mitglied der Handwerkskammer sind auch Personen aus dem Handwerk, die selbstständig eine sogenannte nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.
Warum gibt es eine Pflichtmitgliedschaft?
Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung.
Wie können die Mitglieder in der Handwerkskammer aktiv mitarbeiten?
Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen möglich, ausdrücklich erwünscht und für die richtige Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig. Wenn Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder aktiv in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht werden, kann noch besser und direkter auf die Bedürfnisse der Betriebe eingegangen werden.
Was versteht man unter politischer Interessenvertretung?
Die Handwerkskammer setzt sich, gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen, bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden.
Gesetzlich ist die Handwerkskammer dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstellung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Bericht über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.
Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen, aber aus eigener Initiative, z.B. beim Einbringen eigener politischer Vorschläge, nach.
Was tut die Handwerkskammer im Rahmen der Interessenvertretung?
Die Handwerkskammer wirkt an Gesetzesinitiativen mit, nimmt schriftlich und bei Anhörungen zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen Stellung und macht eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen.
Sie pflegt den Kontakt zu Parlamenten, Parteien und Behörden, führt Wirtschaftsbeobachtung durch und erstellt daraus Statistiken und Konjunkturberichte und führt eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk durch.
Aktuelle politische Initiativen sind den Pressemitteilungen, Reden und dem Geschäftsbericht zu entnehmen.
Selbstverwaltung
Die Handwerkskammern vertreten ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht. Zu den Kernaufgaben der Kammern in Deutschland gehören die in der Handwerksordnung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Selbstverwaltung des Handwerks.
Dazu zählen unter anderem die Eintragung der Betriebe in die Handwerksrolle, die Registrierung der Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung.
Weiterhin ist die Kammer für die diversen Prüfungen von den Fortbildungen bis zur Meisterprüfung zuständig. Aber auch das Sachverständigenwesen oder die Stellungnahme zur Bauleitplanung fallen in diesen Aufgabenbereich.
Welche Dienstleistungen erbringt die Handwerkskammer?
Individuelle Betriebsberatung sowie Aus- und Weiterbildung sind die beiden Schwerpunkte unter den Dienstleistungen, die die Handwerkskammer für ihre Mitglieder erbringt.
Das breit gefächerte Beratungsspektrum umfasst die Bereiche
- Betriebswirtschaft
- Arbeits- und Sozialrecht
- Öffentliches Recht
- Zivil- und Wirtschaftsrecht
- Steuerrecht
- Innovation, Technologie und Umwelt
- Außenwirtschaft
- Formgebung
- Aus- und Weiterbildung
Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer beinhalten die Überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote von der Betriebswirtschaft über Technik und EDV bis zu Sprachen und Marketing sowie Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.
Was kosten die Dienstleistungen der Handwerkskammer?
Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder sowie für Existenzgründer kostenlos. Für die Bildungsangebote wird eine kostendeckende Gebühr erhoben.
Handwerksrolle
Die wichtigste gesetzliche Aufgabe der Handwerkskammern ist die Führung der "Handwerksrolle" – die Mitgliedschaft eines Handwerksbetriebs bei der Kammer ist gesetzlich vorgeschrieben. War es früher tatsächlich eine Papierrolle, auf der sämtliche Betriebe verzeichnet waren, wird diese heute in einem EDV-Programm geführt.
In der Handwerksordnung ist auch festgelegt, welche Voraussetzungen für die selbstständige Handwerksausübung benötigt werden. Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen die gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen nachgewiesen und ein Antrag gestellt werden.
Daraufhin stellt die zuständige Handwerkskammer zum einen den Bescheid über die Eintragung und zum anderen die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe und zulassungsfreie Handwerke werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte.
Die Mitarbeiter der Handwerksrolle informieren Sie über Eintragungsvoraussetzungen und Abgrenzungen
Beraten Sie in
- Handwerks- und gewerberechtlichen Fragen
- Erstberatung zu Ausnahmebewilligungsanträgen (§ 7b HwO "Altgesellenregelung", § 7a, 8, 9 HwO)
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Eintragung von zulassungsfreien- und handwerksähnlichen Gewerben
- Techniker, Industriemeister, Ingenieure, sonstige Eintragungsmöglichkeiten
- Rechtsform des Unternehmens (Handelsregistereintragungen, Namensgebung)
- Leistungen der Handwerkskammer
- Hinweise zu unerlaubter Handwerksausübung
- Auskunft aus der Handwerksrolle
Gewerbeanzeige
Weiterführende Themen
- Zulassungspflichtige Handwerke
- Zulassungsfreie Handwerke
- Handwerksähnliche Gewerbe
- Handwerksrecht/Handwerksrolle: Weitere Merkblätter & Formulare
- Arbeitsverträge und Formulare für Betriebsleiter
- Ausnahmebewilligung – Ausübungsberechtigung
Lehrlingsrolle
Das Führen der Lehrlingsrolle ist die zweite wichtige Aufgabe der Handwerkskammern im Bereich der Selbstverwaltung.
Jede Ausbildung beginnt mit dem Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages und endet mit einer Gesellen- oder Abschlussprüfung.
Dieser Vertrag muss durch den Ausbilder bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden.
Über den gesamten Zeitraum begleitet die Handwerkskammer die Lehrlinge und die Ausbildungsbetriebe.
Jährlich werden über 90.000 Lehrverträge in bayerischen Handwerkskammern geprüft und in einer Datenbank, der sogenannten Lehrlingsrolle, erfasst. Aufgabe der Lehrlingsrolle ist es, ein Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen zu führen.
Dies beinhaltet auch die Erfassung von Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen wie z.B. Verkürzungen oder Verlängerungen von Ausbildungs- bzw. Umschulungszeiten. Die Lehrlingsrolle erstellt ebenso Lehrzeitnachweise, beispielsweise für Renten- oder Versicherungsangelegenheiten.
Ausbildungsservice
Die Mitarbeiter des Ausbildungsservice informieren Sie u. a. zu folgenden Themen:
- Berufsausbildungsverträge
- Umschulungsverträge
- Ausbildungszeiten einschließlich des Besuchs der Berufsschulen und überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
- Ausbildungsmöglichkeiten nach Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte
- Persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden und Ausbilder
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Zwischen- und Abschlussprüfungen
Internationale Partnerschaften
Bretagne
Seit 1963 besteht mit den vier Handwerkskammern der Bretagne (Chambre de Métiers des Côtes d'Armor, St. Brieuc; Chambre de Métiers des Côtes d'Armor, Dinan; Chambre de Métiers du Morbihan, Vannes; Chambre de Métiers du Finistère, Quimper) eine internationale Partnerschaft. mehr
Slowenien
Seit 1990 besteht die Partnerschaft mit der nationalen Handwerkskammer Sloweniens OZS. Dies war das logische Resultat guter langjähriger Beziehungen und eines regen Informationsaustausches zwischen den beiden Häusern. mehr
Kroatien
Mit der Handwerkskammer Kroatiens HOK besteht seit 1995 eine Partnerschaft. Diese Zusammenarbeit wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, den Aufbau einer Handwerksorganisation vor Ort zu unterstützen, und bei der Schaffung einer Handwerksordnung nach deutschem Vorbild mitzuhelfen. mehr