
Handwerksrolle
Eintragung in die Handwerksrolle
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben, wie u.a. das Führen der Handwerksrolle. Hier werden sämtliche Betriebe erfasst, die im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) tätig werden. Neben der Handwerksrolle verwalten die Handwerkskammern auch die Verzeichnisse der zulassungsfreien (Anlage B1 der Handwerksordnung) sowie der handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung).
Derzeit betreut die Handwerksrolle ca. 80.000 eingetragene Betriebe im Kammerbezirk.
Beachten Sie bitte, dass es in erster Linie nicht auf den zeitlichen oder finanziellen Umfang der handwerklichen/gewerblichen Tätigkeit ankommt, sondern auf die tatsächliche Ausübung eines stehenden Gewerbes im Sinne der Anlagen A und/oder B der Handwerksordnung.
Ansprechpersonen
In der Zeit von Montag bis Donnerstag 8 Uhr bis 16 Uhr und am Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr erreichen Sie uns telefonisch. Gerne können Sie auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren.
Für die Gründung und die Eintragung eines neuen - noch nicht eingetragenen - Unternehmens wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung bitte an unsere Gründeragentur.
Für Ihre Anfahrt beachten Sie bitte folgende Informationen.
Unser Service- und Beratungsangebot
Gerne beraten wir Sie vorab und darüberhinaus zu folgenden Themen rund um den Eintrag in die Handwerksrolle:
- handwerks- und gewerberechtlichen Fragen
- Eintragung ins Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe
- Rechtsform des Unternehmens (Handelsregistereintragungen, Namensgebung)
- Leistungen der Handwerkskammer
- Hinweise zu unerlaubter Handwerksausübung
- Auskünfte aus der Handwerksrolle
Außerdem zu den Eintragungsvoraussetzungen für
- Vollhandwerke (Anlage A)
- zulassungsfreie Handwerke (Anlage B 1)
- handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B 2)
- Techniker, Industriemeister, Ingenieure und sonstige Eintragungsmöglichkeiten
Elektronische Anträge
Ihren ausgefüllten Eintragungsantrag können Sie uns elektronisch über das Kundenportal übermitteln. Auf Seite 1 der Unterlagen finden Sie dazu eine Anleitung und die erforderlichen Daten.
Eine Änderung Ihrer Betriebsdaten in der Handwerksrolle können Sie auch online im Kundenportal durchführen. Bitte beachten Sie, dass Sie gleichzeitig auch eventuelle Nachweise einreichen. Ihre Angaben werden danach von den Mitarbeitern der Handwerksrolle bearbeitet und nach erfolgreicher Prüfung freigeschaltet.
Für das Kundenportal ist die einmalige Registrierung Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich. Danach erfolgt die Freischaltung mittels PIN-Code, den Sie Ihren Eintragungsunterlagen (unterhalb der Handwerkskarte) entnehmen können. Die erneute Zustellung eines PIN-Codes ist nach der Erst-Registrierung möglich.
Eine Änderung Ihrer Betriebsdaten in der Handwerksrolle können Sie auch online im Kundenportal durchführen. Bitte beachten Sie, dass Sie gleichzeitig auch eventuelle Nachweise einreichen. Ihre Angaben werden danach von den Mitarbeitern der Handwerksrolle bearbeitet und nach erfolgreicher Prüfung freigeschaltet.