Services HandwerksrolleSie möchten einen Betriebsleiter ändern?
Ohne Betriebsleiter darf das von Ihnen eingetragene Handwerk nicht ausgeübt werden und es dürfen auch keine Lehrlinge in diesem Handwerk ausgebildet werden.
Auf die Schnelle
* Laut Gebührenordnung Stand: September 2023
Warum benötige ich einen handwerklichen Betriebsleiter?
Mit der Änderung der Handwerksordnung im Jahr 2004 wurde das sogenannte Inhaberprinzip abgeschafft. Betriebe, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne eigene Qualifikation ausüben, können somit die benötigte Eintragungsvoraussetzung durch den Nachweis eines angestellten handwerklichen Betriebsleiters schaffen.
Ohne den Nachweis eines Betriebsleiters darf das eingetragene zulassungspflichtige Handwerk gewerblich nicht ausgeübt werden. Die bereits bestehende Handwerksrolleneintragung ist somit, durch Vorlage der gültigen und durch das zuständige Gewerbeamt bestätigten Gewerbeabmeldung zu beenden und darf nicht mehr ausgeübt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei nicht oder nicht rechtzeitiger Benennung eines neuen handwerklichen Betriebsleiters, die Löschung von Amts wegen erfolgen kann d.h., dass Ihr Betrieb dann nicht mehr bei uns eingetragen sein kann.
Gesetzlichen Voraussetzungen
Der § 7 Handwerksordnung (HwO) regelt die Eintragung des handwerklichen Betriebsleiters.
Das Ausscheiden des Betriebsleiters ist der Handwerkskammer, gemäß § 4 Absatz 2 HwO, unverzüglich anzuzeigen.
Was gibt es zu beachten?
Arbeitszeit des Betriebsleiters
Da Ihr handwerklicher Betriebsleiter jederzeit die Möglichkeit haben soll, in das Betriebsgeschehen einzugreifen, ist eine gelegentliche Präsenz nicht ausreichend. Grundsätzlich ist Ihr handwerklicher Betriebsleiter daher in Vollzeit zu beschäftigen.
Betriebsleitergehalt
Ihrem handwerklichen Betriebsleiter steht ein angemessenes Betriebsleitergehalt zu. Er ist für die fachlich technische Leitung des Betriebes verantwortlich. Diese Leitung bringt eine hohe Verantwortung und ein Haftungsrisiko mit sich. Dies muss sich auch im Arbeitsvertrag widerspiegeln. Das vereinbarte Entgelt muss daher grundsätzlich branchenüblich für die betriebsleitende Stellung sein.
Wohnort des Betriebsleiters
Die jederzeitige Eingriffsmöglichkeit Ihres Betriebsleiters setzt zudem voraus, dass er in der Nähe der Betriebsstätte ansässig ist. Sein Wohnort muss daher prinzipiell in der Nähe der einzutragenden Betriebsstätte liegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vorlage Betriebsleiterbestätigung
- Unterlagen zum neuen Betriebsleiter
- Arbeitsvertrag
- Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 25 DEÜV
(keine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, kein Sozialversicherungsausweis) - Qualifikationsnachweis
- Deutsches (eventuell österreichisches oder französisches) Meisterprüfungszeugnis, oder
- Industriemeisterprüfung einer deutschen Industrie- und Handelskammer, oder
- Abschlusszeugnis einer deutschen Technikerschule als staatlich geprüfter Techniker, oder
- Diplom einer anerkannten europäischen (EU/EWR) Hochschule
Wie sieht der gesamte Prozess aus?
- Sollte Ihr handwerklicher Betriebsleiter demnächst ausscheiden, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Bitte übersenden Sie uns anschließend die vollständigen Unterlagen Ihres neuen handwerklichen Betriebsleiters.
- Falls eine eventuelle Prüfung der Qualifikationsnachweise erforderlich ist, können Sie uns diese bereits vorab zukommen lassen.
- Sollte die Suche nach einem handwerklichen Betriebsleiter noch andauern, bitten wir Sie, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
- Nach der Zusendung der benötigten Eintragungsunterlagen für den Betriebsleiter werden diese durch uns geprüft und gegebenenfalls erforderliche Dokumente oder Informationen nachgefordert.
- Nach Vorlage aller benötigten Unterlagen erfolgt die Eintragung in die Handwerksrolle. Dies wird Ihnen durch Zusendung der Handwerkskarte bestätigt.
Wie können Sie uns die Unterlagen zukommen lassen?
Andere Bezeichnungen für diesen Service
- Betriebleiter ändern
- Betriebleiteränderung
- Betriebleiterwechsel