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Elena Abrazhevich

Bauprodukteverordnung

Am 7. Januar ist die überarbeitete Bauprodukte-Verordnung in Kraft getreten, ab Januar 2026 muss sie angewendet werden. Darin ist die ökologische Nachhaltigkeit von Bauprodukten erfasst. Die elektronischen Leistungs- und Konformitätserklärungen, die auch die Nachhaltigkeitsindikatoren umfassen, müssen künftig in einem Digitalen Produktpass transparent ausgewiesen werden.



Ziele der Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/3110 legt harmonisierte Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten fest und hebt die bisherige Verordnung (EU) Nr. 305/2011 auf.

  • Harmonisierung des Binnenmarktes: Beseitigung von Handelshemmnissen für Bauprodukte zwischen den Mitgliedstaaten durch einheitliche Vermarktungsbedingungen.
  • Verpflichtung der Hersteller: Hersteller müssen für Bauprodukte, die unter harmonisierte technische Spezifikationen fallen, eine Leistungserklärung erstellen und die Konformität mit den erklärten Leistungen und geltenden Anforderungen sicherstellen.
  • Digitalisierung und Transparenz: Förderung elektronischer Informationsflüsse in maschinenlesbarem Format entlang der Lieferkette, um die Verfügbarkeit kohärenter und transparenter Informationen über die Leistungen von Bauprodukten zu gewährleisten.
  • Nachhaltigkeit im Bausektor: Berücksichtigung der Leistung von Bauprodukten im Hinblick auf Nachhaltigkeit, um den Bausektor umweltfreundlicher zu gestalten.
  • Anpassung an andere EU-Rechtsvorschriften: Aktualisierung der rechtlichen Verpflichtungen von Wirtschaftsteilnehmern, um Überschneidungen zu reduzieren und Widersprüche sowie sich wiederholende Anforderungen zu entfernen, wodurch mehr Rechtsklarheit geschaffen und der Verwaltungsaufwand begrenzt wird.


Zentrale Elemente: Elektronische Leistungs- und Konformitätserklärungen 

Elektronische Leistungs- und Konformitätserklärungen sollen die Transparenz und Effizienz im Bauproduktenmarkt erhöhen. 



Leistungserklärung

Das Ziel ist eine einfache Weiterverwendung durch Bauunternehmen, Behörden oder Marktüberwachungsstellen.

  • Die Leistungserklärung dokumentiert die wesentlichen Eigenschaften eines Bauprodukts, die für seine Verwendung relevant sind, z. B. Feuerwiderstand, Wärmeleitfähigkeit oder Tragfähigkeit.
  • Zweck der Erklärung ist, die Eigenschaften eines Produkts mit den Anforderungen am Einsatzort zu vergleichen, um sicherzustellen, dass es für die vorgesehene Anwendung geeignet ist.
  • Mit der neuen Verordnung müssen Leistungserklärungen in elektronischer Form verfügbar sein, vorzugsweise in maschinenlesbaren Formaten.

Konformitätserklärung

Hersteller, Importeure und Händler sollen die Daten leicht teilen und übermitteln können, um die Lieferkette zu optimieren.

  • Diese Erklärung bestätigt, dass das Bauprodukt alle geltenden EU-rechtlichen Anforderungen erfüllt, einschließlich technischer Spezifikationen und Vorschriften.
  • Die Konformitätserklärung dient der Überprüfung, dass das Produkt gesetzeskonform hergestellt wurde und sicher ist.
  • Auch die Konformitätserklärung muss in digitaler Form bereitgestellt werden.


Hintergrund der Digitalisierung

Diese elektronischen Erklärungen sind ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Bausektors. Sie schaffen nicht nur Transparenz und Sicherheit, sondern unterstützen auch Handwerksbetriebe und Unternehmen dabei, die Anforderungen zu erfüllen:

  • Digitale Bereitstellung erleichtert den Zugang zu Informationen und ermöglicht die automatische Verarbeitung in IT-Systemen.
  • Die Datenformate sollen kompatibel mit verschiedenen Plattformen und nationalen Systemen sein.
  • Reduzierung von Papierverbrauch und Förderung nachhaltiger Informationsflüsse.


Praktische Umsetzung

Hersteller müssen sicherstellen, dass

  • die elektronischen Dokumente online zugänglich sind (z. B. auf einer Plattform oder über QR-Codes am Produkt) 
  • sie in allen relevanten EU-Sprachen bereitgestellt werden
  • sie den aktuellen technischen Standards entsprechen, damit sie in Bauprojekten problemlos genutzt werden können.