Erbschaftsteuer
Handwerkskammer für München und Oberbayern

Pressemitteilung des Bayerischen HandwerkstagesBHT zum Erbschaftsteuerurteil

Traublinger: "Gesetz verfassungsfest formulieren"

11. Oktober 2012

"Die Betriebsnachfolge im Mittelstand darf durch das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs nicht gefährdet werden", fordert der Präsident des Bayerische Handwerkstags (BHT) Heinrich Traublinger, MdL a. D. Der Bundesfinanzhof erklärte das geltende Erbschaftsteuerrecht mit den Ausnahmen bei der Besteuerung für Betriebsvermögen für verfassungswidrig und legt es nun dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vor. Traublinger: "Mittelständische Handwerksbetriebe dürfen auch zukünftig durch die Erbschaftsteuer nicht in Existenznot geraten!"

Im Interesse der Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk sei die Bundesregierung daher gefordert, das Erbschaftsteuergesetz umgehend verfassungsrechtlich einwandfrei zu formulieren, erklärt Traublinger. Die Ausnahmen bei der Besteuerung des Betriebsvermögens dienten dazu, Betriebe zu erhalten. Dieses Ziel müsse auch in Zukunft im Auge behalten werden. Aus Sicht des Handwerks dürften daher allenfalls Steuerschlupflöcher geschlossen werden. "Es kann doch nicht sein, dass der Missbrauch durch sogenannte "Cash-GmbHs" nun dazu führt, dass produzierende Handwerksbetriebe belastet werden", so der BHT-Präsident.