Ehrenurkunde für Arbeitsjubiläen
In der mittelständischen Wirtschaft ist die langjährige, engagierte Mitarbeit der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Die Ehrung von Arbeitsjubilaren ist deshalb auch ein besonderes Anliegen der Handwerkskammer. Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber deshalb bei ununterbrochener Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden beantragt werden.
Staffelung
- 20 Jahre
- 25 Jahre
- 30 Jahre
- 35 Jahre
- 40 Jahre
- 45 Jahre
- 50 Jahre
- 55 Jahre
- 60 Jahre
Online-Antrag
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