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Entsendung von Mitarbeitern in der EU

Entsendung bedeutet Bürokratie - aber auch Arbeitnehmerschutz und fairen Wettbewerb

Jeder Arbeits­einsatz in der Europäischen Union sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz stellt Unternehmen vor besondere Hürden. Vor allem die reformierte Entsenderichtlinie, die bis zum 30. Juli 2020 von den Mitgliedstaaten umzusetzen war, bringt aufwändige Regeln mit sich.



Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Die Regelungen sollen die Arbeitnehmer schützen und zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen in den Mitgliedstaaten gewährleisten. Seitdem hat die Zahl der Entsendungen stark zugenommen. Vor allem auch durch den Beitritt von weiteren Mitgliedstaaten. Auch die Arbeits- und Sozialbedingungen in den Mitgliedstaaten haben sich in den letzten Jahren unterschiedlich weiterentwickelt. Alle diese Gegebenheiten haben dazu geführt, dass der Ruf nach einer Reform der Entsenderichtlinie immer größer wurde. Die entsandten Arbeitnehmer sollen besser vor Lohn- und Sozialdumping geschützt werden. Unter dem Titel „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ beschäftigt die Reform der Entsenderichtlinie bereits seit einiger Zeit die international tätigen Unternehmen.

Germany Trade and Invest (gtai) hat ein Merkblatt erstellt, das nochmals die grundsätzlichen Eckpfeiler einer Entsendng vorstellt und erklärt, warum diese notwendig sind.

In unserem aktuellen Artikel über  Frankreich stellen wir die durch die Reform bedingten Änderungen für Frankreich vor. 

Quelle: gtai

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