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Ab spätestens 2020 gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für entsandte wie für einheimische ArbeitnehmerEU-Parlament bringt Reform der Entsenderichtlinie auf den Weg

Nach letzten Zahlen der EU-Kommission ist Deutschland mit ca. 440.000 Arbeitskräften das wichtigste Zielland von Entsendungen. Die meisten der entsendeten Arbeitnehmer sind in der Baubranche, der Industrie oder in sozialen Berufen eingesetzt. Umgekehrt hat Deutschland im Jahr 2016 ca. 260.000 Arbeitnehmer in EU-Mitgliedstaaten entsendet. Um EU-Bürgerinnen und -Bürger, die von ihren Arbeitgebern in ein anderes EU-Land geschickt werden, besser vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen, hat das EU-Parlament am 29. Mai 2018 eine überarbeitete Fassung der Entsenderichtlinie beschlossen.

Angleichung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und zeitliche Begrenzung der Entsendung

Demnach sollen für entsandte Arbeitskräfte künftig die gleichen Bedingungen und Entgeltregelungen des Gastmitgliedstaates wie für einheimische Arbeitnehmer gelten. Insbesondere sollen in diesem Rahmen zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen ebenso all­ge­meinver­bind­li­ch erklärte Ta­rif­verträge für ent­sand­te Ar­beit­neh­mer gel­ten. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten repräsentative regionale oder Branchentarifverträge anwenden. Dies geschah bisher nur im Bausektor.

Die neue Richtlinie sieht zudem vor, dass Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten vom Arbeitgeber zu tragen sind und dem entsandten Arbeitnehmer zukünftig nicht mehr vom Lohn abgezogen werden dürfen.

Ferner ist ein zentraler Punkt der Reform die zeitliche Begrenzung der Entsendung von Arbeitnehmern auf zwölf Monate. Unter bestimmten Umständen kann dieser Zeitraum um sechs Monate verlängert werden. Nach Ablauf der Frist dürfen entsandte Arbeitnehmer weiterhin im Gastland bleiben, allerdings gelten für sie nun die gesamten arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastmitgliedstaates. 

Umsetzungsfrist bis Mitte 2020

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen - demnach bis Mitte 2020.

Der Bayerische Handwerkstag sieht das Konzept der Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 als richtig und ausreichend. Anstelle einer regulatorischen Ausdehnung des Rahmengesetzes wäre es besser gewesen, an wirksamen Kontrollen der bereits bestehenden Regelungen anzusetzen. Hier gibt es erhebliche Defizite.

Für weitergehende Informationen bei einer Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland steht Ihnen gerne die Außenwirtschaftsberatung zur Verfügung. Diese erreichen Sie telefonisch unter 089 5119 - 355 oder per E-Mail unter aussenwirtschaft@hwk-muenchen.de.



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