Traublinger: "Brauchen eindeutige Rahmenbedingungen"Europäisches Vertragsrecht
30. Januar 2012
Hochkarätige Vertreter aus Handwerk, Politik und Wissenschaft waren zum Symposium "Europäisches Vertragsrecht - ein erfolgversprechender Weg für Wirtschaft, Handwerk und Verbraucher?" des Bayerische Handwerkstages (BHT) und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gekommen. "Der EU-Binnenmarkt und insbesondere das Handwerk brauchen eindeutige und ausgewogene rechtliche Rahmenbedingungen", betonte BHT-Präsident Heinrich Traublinger, MdL a. D., in seiner Ansprache. Da der Vorschlag der EU-Komission dies nicht erfülle, sei er abzulehnen, so der BHT-Präsident weiter.
Das Handwerk hatte seine Bedenken bereits im Rahmen der EU-Konsultationen für ein Europäisches Vertragsrecht geäußert. Traublinger: "Leider fand aber kein transparentes Gesetzgebungsverfahren statt." Die EU-Komission hatte den Verordnungsvorschlag im Oktober 2011 trotz vielfacher Bedenken vorgelegt. Bis heute wird nach Auffassung des bayerischen Handwerks u.a. durch die lediglich in englischer Sprache vorliegende Machbarkeitsstudie das Demokratieprinzip verletzt. "Ein ganz wichtiger Ansatz zur Berücksichtigung der Handwerksinteressen ist eine KMU-gerechte Gesetzesfolgenabschätzung", erklärte der BHT-Präsident.
Diese müsse insbesondere einen Verzicht auf den zu weit gefassten Geltungsbereich, der sich auch auf Werkverträge erstrecken soll, beinhalten. Nachbesserungen sind auch bei unnötigen Informationspflichen, die eine praxisgerechte Auftragsabwicklung verhindern, den überzogenen einseitigen Widerrufsrechten zugunsten der Verbraucher, dem ausgedehnten Anwendungsbereich bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, und beim Anrecht auf Verzugszinsen, das erst mit Ablauf von 30 Tagen nach Mahnung greifen soll, zwingend erforderlich. Traublinger: "Erst durch Berücksichtigung der genannten Interessen und einer angemessenen Beteiligung des Handwerks im EU-Gesetzgebungsverfahren wird eine KMU-gerechte Diskussion über das Europäische Vertragsrecht ermöglicht."