Exportsendungen in die USA: Vorgaben bei Holzverpackungen beachten
Seit 2009 gilt ein internationaler Standard (ISPM15) für Holzverpackungen, der für den Transport von Gegenständen jeglicher Art verwendet wird. Der ISPM 15 schreibt vor, dass Verpackungsmaterial aus unverarbeitetem Holz (im Gegensatz zu Sperrholz und Spannplatten) gegen tierische Schädlinge behandelt sein muss.
Die Anforderungen des ISPM 15 gelten nur für die Einfuhr aus bzw. die Ausfuhr in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU). Für das Einhalten der pflanzgesundheitlichen Anforderungen und der ISPM 15-Konformität der Verpackungsmittel und Ladungsträger ist allein der exportierende Betrieb verantwortlich.
Tipp: Nur bei zugelassenen und registrierten Herstellern und Händlern bestellen
Handwerksbetriebe, die ihre Produkte international exportieren und dabei Verpackungsmittel und Ladungsträger aus Holz verwenden (möchten), sollten diese nur bei zugelassenen und registrierten Herstellern und Händlern unter Angabe des Verwendungszwecks und des ISPM 15-Standards bestellen und sich die Einhaltung auf dem Lieferschein bestätigen lassen.
So sollten Sie beispielsweise Euro-Paletten auch nur für den innergemeinschaftlichen (EU-weiten) Handel und Warenverkehr einsetzen.
Um das Risiko einer Einschleppung von Schadorganismen wirksam zu senken, hat der amerikanische Pflanzenschutzdienst die Ahndung von Verstößen verschärft. Bei Zuwiderhandlungen gegen gültige Auflagen wird zum Stichtag 1. November 2017 ab dem ersten Verstoß ein Bußgeld verhängt.
Als Betrieb, der entsprechendes Verpackungsholz für Lieferungen seiner Produkte in die USA verwendet, sollten Sie penibel auf die Einhaltung der Anforderungen des ISPM 15 achten.
Zuständige Bundesbehörde in Deutschland
Julius-Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit (AG-Institut)
Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig
Tel. 03946 47 - 7501
pflanzengesundheit.jki.bund.de
Zuständige Landesbehörde in Bayern
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Pflanzenschutz (IPS)
Lange Point 10, 85354 Freising
Tel 08161 8640 -5681, -5685
lfl.bayern.de
Ansprechpartner
Dr. Jürgen Leiminger
Tel 08161-8640-5681
juergen.leiminger@lfl.bayern.de
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