Fortbildungsprüfung "Optometrist/in (HWK)"
Termine
- Theorie: 25. Juli 2024
- Praxis: 29. Juli - 2. August 2024
Anmeldeschluss
- 4 Wochen vor der Prüfung
Prüfungsgebühr: 720 Euro
Schmuckurkunde: 20 Euro
Zulassungsvoraussetzungen
- (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk bestanden hat, staatl. geprüfter Augenoptiker ist oder einen Abschluss als Bachelor oder Master oder Dipl. Ing. (FH) im Bereich Augenoptik/ Optometrie oder einen vergleichbaren Abschluss besitzt.
- (2) Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
- (3) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind bei der Zulassung zur Prüfung zu berücksichtigen.