Sachsenkam, DEU,25.05.2011 Die Schreinerei Haslinger. Schlagwort(e): Holz,
argum / Falk Heller

Geplante EU-Entwaldungsverordnung wird verschoben

EU-Entwaldungsverordnung in Kürze

Die Entwaldungsverordnung (EU 2023/1115) hat das Ziel, den Import und Export von Rohstoffen und Produkten auf dem europäischen Markt zu regulieren, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.

Besonders betroffen davon sind Unternehmen aus der Holz-, Landwirtschafts-, Lebensmittel-, Bau- und Möbelindustrie sowie Tierhaltungsbetriebe. Zu den relevanten Rohstoffen zählen Holz, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Rinder und Kautschuk.

Die Verordnung verpflichtet diese Unternehmen zur Sorgfaltspflicht. Das bedeutet eine Nachverfolgung der Lieferketten und die Sicherstellung, dass die verwendeten Materialien aus entwaldungsfreien Gebieten stammen. Diese Regelung soll nachhaltige Handelspraktiken fördern und den Beitrag der EU zur globalen Bekämpfung von Entwaldung verstärken.



Auswirkungen auf das Handwerk

Die EU-Entwaldungsverordnung bringt für das Handwerk erhebliche bürokratische Anforderungen mit sich. Unternehmen, die mit Rohstoffen wie Holz, Soja, Kautschuk, Kakao oder Kaffee arbeiten, müssen umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen. Insbesondere ist geplant, dass sie für diese Rohstoffe Geodaten vorlegen müssen, die den genauen Ursprungsort der Materialien belegen, um sicherzustellen, dass diese aus entwaldungsfreien Gebieten stammen​.

Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf weiterverarbeitete Produkte, was die Nachverfolgung und Zertifizierung komplexer Lieferketten nötig macht​.

Neben der Herkunftsverfolgung müssen Handwerksbetriebe auch eine Risikobewertung durchführen, um sicherzustellen, dass sie keine Materialien aus Regionen beziehen, die ein hohes Risiko für Entwaldung aufweisen. Diese Risikobewertung erfordert den Zugang zu Risikoklassifizierungen der Herkunftsländer, die von der EU bereitgestellt werden sollen, aber derzeit noch nicht vollständig verfügbar sind​.



Handwerksverbände befürchten, dass vor allem kleinere Betriebe durch die zusätzlichen Pflichten überlastet werden, insbesondere da Holz in Ländern wie Deutschland in der Regel aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammt. Kleinere Handwerksbetriebe, die nicht über große Ressourcen für Verwaltungsarbeiten verfügen, sehen sich hier einer deutlichen Mehrbelastung ausgesetzt​.

Eine Intervention u.a. des Handwerks hat dazu geführt, dass die Verordnung verschoben und die Vorschriften so geändert werden müssen, dass die Betriebe diese auch ohne weitere bürokratische Hürden umsetzen können.  



Quelle: Amtsblatt der EU, DHZ, ZDH