Gesetzliche Pflegeversicherung
Für Selbstständige wie für abhängig Beschäftigte gilt der Grundsatz: "Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung." Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können sich bei Nachweis einer ausreichenden Absicherung in der privaten Pflegeversicherung zu Gunsten dieser privaten Versicherung befreien lassen.
Beratung durch die Handwerkskammer
Für weitergehende Informationen und eingehende Beratungen stehen neben den Trägern der Pflegeversicherung die Ansprechpartner der Handwerkskammer zur Verfügung.
Links zum Gesetzestext
Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
Weiterführende Links
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen