Rollstuhl alt Pflege Krankenschwester
Alexander Raths / Fotolia.com

Gesetzliche Pflegeversicherung

Für Selbstständige wie für abhängig Beschäftigte gilt der Grundsatz: "Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung." Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können sich bei Nachweis einer ausreichenden Absicherung in der privaten Pflegeversicherung zu Gunsten dieser privaten Versicherung befreien lassen.



Beratung durch die Handwerkskammer

Für weitergehende Informationen und eingehende Beratungen stehen neben den Trägern der Pflegeversicherung die Ansprechpartner der Handwerkskammer zur Verfügung.



Links zum Gesetzestext

Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

Weiterführende Links

Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen

 Ansprechpartner

Matthias Carl

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-182

matthias.carl--at--hwk-muenchen.de

Christopher Nolte

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-184

christopher.nolte--at--hwk-muenchen.de