
Immer mehr Betrüger an der StrippeHandwerkskammer warnt vor Telefonabzocke
22. November 2016
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern warnt vor einer raffinierten Art der Abzocke am Telefon. Die Rechtsberatung der Kammer wird seit kurzem mit einer stark wachsenden Zahl von Betrugsfällen konfrontiert, denen Handwerker zum Opfer fallen. Eine Friseurmeisterin berichtete von drei solcher Anrufe an einem Tag. Die Anrufer spiegeln der Betriebsinhaberin bzw. dem Betriebsinhaber eine bestehende Vertragsbeziehung vor. Dabei werden Suggestivfragen gestellt, die dann, bei Zustimmung zu einem Datenabgleich etwa, zu einer Zahlungsverpflichtung führen können.
Handwerkskammer-Rechtsexperte Holger Scheiding weist darauf hin, dass Inhaber eines Handwerksbetriebes als Gewerbetreibende im Gegensatz zu Privatpersonen insbesondere kein Widerrufsrecht bei telefonisch, durch E-Mail oder schriftlich zustande gekommenen Verträgen besitzen. Die Beweislast, dass eine arglistige Täuschung beim Zustandekommen vorlag, liege beim Geschädigten. Der Rat des Rechtsexperten: Auf gar keinem Fall Telefonmitschnitten zustimmen oder noch besser, bei derartigen Anrufen gleich auflegen. Im Zweifelsfall oder wenn Handwerker dennoch einem solchen Trickbetrüger aufgesessen sind, sollte man die Rechtsberatung der Handwerkskammer, Tel. 089 5119-258 anrufen.
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Stabsstellenleiter, Pressesprecher
Telefon 089 5119-122
Fax 089 5119-129