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Italien: Wichtige Infos zum Baustellenführerschein für Arbeitssicherheit

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt für Unternehmen und Selbstständige auf mobilen Baustellen in Italien die Pflicht zum Besitz eines „Punkteführerscheins“ der INL gemäß Arbeitssicherheitsbestimmungen. Bei Nichterfüllung oder einer zu geringen, erworbenen Punktezahl drohen hohe Strafen und Arbeitsbeschränkungen.

Er dient der Verbesserung der Arbeitssicherheit auf Baustellen und der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie als deutscher Handwerker berechtigt sind, wie Sie den Führerschein erwerben können und welche Kosten auf Sie zukommen.





Erwerb des Führerscheins

Deutsche Handwerker, die auf temporären oder mobilen Baustellen in Italien tätig sein möchten, müssen den sogenannten Punkteführerschein erwerben. Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten zu stellen. Dies kann über ein Online-Portal der italienischen Arbeitsaufsichtsbehörde (INL) erfolgen, sobald es für ausländische Antragsteller verfügbar ist. Vorläufig bis 31.10.2024 können Anträge per zertifizierter E-Mail (PEC) eingereicht werden.



Berechtigung für deutsche Handwerker

Deutsche Handwerksbetriebe sind berechtigt, den Führerschein zu beantragen, sofern sie die unten genannten Voraussetzungen erfüllen. Eine Selbsterklärung über das Vorliegen eines gleichwertigen Dokuments im Herkunftsland kann vorgelegt werden.



Voraussetzungen

 Eintragung bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer
 Nachweis der Sozialabgaben (A1-Bescheinigung für ausländische Unternehmen).
 Erfüllung der Schulungspflichten gemäß GvD 81/08 durch alle Beschäftigten.
 Vorhandensein einer Risikobewertung (DVR), steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und Ernennung des Arbeitsschutzleiters.



Kosten 

Es sind keine spezifischen Gebühren für die Beantragung des Führerscheins im Dokument genannt. Kosten könnten jedoch durch die Erfüllung der Schulungsanforderungen sowie durch das Einholen der benötigten Nachweise und Zertifikate entstehen. Im Allgemeinen müssen Sie mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro rechnen. 





Wichtige Hinweise

Der Führerschein wird mit einer Basispunkteanzahl von 30 Punkten ausgestellt. Punkte können durch gesetzeskonforme Maßnahmen erhöht oder bei Verstößen reduziert werden (z.B. 5 Punkte Abzug für fehlende Risikobewertung). 

Bei fehlendem Führerschein oder einem Punktestand unter 15 Punkten ist eine mögliche Betriebsunterbrechung, Geldstrafen (mindestens 6.000 €) oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für 6 Monate möglich.



 Empfehlung: Deutsche Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen vor Ort erfüllt sind, um Sanktionen zu vermeiden. Die AHK Italien steht Ihnen hier für Fragen zur Seite. 





Quelle: Baden-Württemberg International, AHK Italien