Eine Bestätigung für alle AngelegenheitenLehrvertrag & Eintragungsbestätigung
Wenn Sie einen Lehrvertrag in der Lehrvertragsverwaltung (derzeit außer Betrieb) (nur für eingeloggte Benutzer) des Kundenportals elektronisch einreichen, bekommen Sie nach unserer Prüfung eine Eintragungsbestätigung zugestellt. Von den ausgestellten Exemplaren ist eines für Ihre Unterlagen, eines für den Lehrling und ggf. eines für die Erziehungsberechtigen.
Die Eintragungsbestätigung fügen Sie dem Original-Ausbildungsvertrag bei und händigen ein Exemplar dem Lehrling bzw. den vertretungsberechtigten Personen aus. Mit der Eintragungsbestätigung können dann alle weiteren Schritte (z.B. die Anmeldung in der Berufsschule, Ermäßigungen, usw.) durchgeführt werden.
Sollten Zweifel an der Echtheit der Bestätigung bestehen, können Sie bei der Handwerkskammer unter Angabe der aufgedruckten Betriebsnummer die Gültigkeit prüfen lassen. Diese Auskunft erteilen wir Ihnen gerne auch telefonisch.
Download: Muster Eintragungsbestätigung (PDF)
Noch Fragen? Die Handwerkskammer steht Ihnen gerne zur Verfügung!
Ausbildungsservice
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