Lehrzeitbestätigung
Bestätigung für die Rentenversicherung
Wenn Sie eine Lehrzeitbestätigung für die Rentenversicherung benötigen, bescheinigen wir Ihnen gerne
- Ihre Lehrzeit und
- den Abschluss der Gesellenprüfung (falls Sie diese abgelegt haben).
Bitte füllen Sie dazu den unten angefügten Antrag aus. Wir melden uns dann so schnell wie möglich schriftlich bei Ihnen.
Ihre Ansprechpartnerin
Lehrlingsrolle
Telefon 089 5119-219
Fax 089 5119-321
Zweitschriften
Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.
Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen
- Änderungsschneider/in
- Brauer/in und Mälzer/in
- Bürokaufmann/frau
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachlagerist/in
- Fahrzeugpfleger/in
- Fotograf/in
- Kaufmann/frau für Bürokommunikation
- Kaufmann/frau für Büromanagement
- Modist/in
können Sie sich gerne an die Ansprechpartner bei der Handwerkskammer wenden.
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