Lehrzeitbestätigung

Bestätigung für die Rentenversicherung

Wenn Sie eine Lehrzeitbestätigung für die Rentenversicherung benötigen, bescheinigen wir Ihnen gerne

  • Ihre Lehrzeit und
  • den Abschluss der Gesellenprüfung (falls Sie diese abgelegt haben).

Bitte füllen Sie dazu den unten angefügten Antrag aus. Wir melden uns dann so schnell wie möglich schriftlich bei Ihnen.

Ihre Ansprechpartnerin

Rosemarie Ferner

Lehrlingsrolle

Telefon 089 5119-219

Fax 089 5119-321

rosemarie.ferner--at--hwk-muenchen.de



Zweitschriften

Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.

Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen

  • Änderungsschneider/in
  • Brauer/in und Mälzer/in
  • Bürokaufmann/frau
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachlagerist/in
  • Fahrzeugpfleger/in
  • Fotograf/in
  • Kaufmann/frau für Bürokommunikation
  • Kaufmann/frau für Büromanagement
  • Modist/in

können Sie sich gerne an die Ansprechpartner bei der Handwerkskammer wenden.

Dieses Formular können Sie auch ohne Anmeldung verwenden. Melden Sie sich über den Button in der Kopfzeile an oder führen Sie die Registrierung Ihrer E-Mail-Adresse durch, um alle Funktionen des Kundenportals nutzen zu können!

Antrag auf Ausstellung einer Lehrzeitbestätigung

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

Angaben zur Ausbildung

Bitte geben Sie ihre Ausbildungsdetails möglichst genau wieder. Sollten Sie noch Unterlagen dazu haben, nutzen Sie den Datei-Upload am Ende der Formulars.

Gesellenprüfung

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