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Luxemburg: Änderungen für Mindestlohn, Mehrwertsteuer und bei der Mitarbeiterentsendung

Erhöhung des Mindestlohns

Mit 1. Januar 2023 wir der soziale Mindestlohn in Luxemburg um 3,2% erhöht. Damit ergeben sich auch für deutsche Mitarbeiter, die für Aufträge nach Luxemburg entsendet werden, folgende Änderungen: 
 Qualifizierte Arbeitskräfte ab 18 Jahren: 16,56 € / Stunde
 Unqualifizierte Arbeitskräfte ab 18 Jahren: 13,80 € / Stunde

Für Gewerke mit bestehendem Tarifvertrag ist dieser jeweils ausschlaggebend.



Erleichterungen bei der Arbeitnehmer-Entsendung 

Ab Januar gibt es hinsichtlich der geforderten Dokumente bei einer Entsendung Erleichterungen. Folgende bisher geforderten Dokumente werden nicht mehr verlangt:

  • Ärztliche Arbeitsfähigkeitsbescheinigung
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation
  • Nachweis der Übernahme von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • Angaben über den Kunden / Auftraggeber entfallen

Alle weiterhin geforderten Unterlagen bleiben bestehen und müssen zusätzlich vor Ort vorgehalten werden - auf der Baustelle oder bei einem sonstigen Vertreter in Luxemburg. Der Aufbewahrungsort muss angegeben werden.



Senkung der Mehrwertsteuer

Ab 1. Januar 2023 gelten neue Mehrwertsteuersätze, zunächt befristet bis 31.12.2023:

  • Der normale Satz sinkt von 17% auf 16%
  • Der reduzierte Satz von 3% bleibt gleich

Quelle: ZDH

 

Weitere Informationen

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Hotline: 00352- 24776100