Luxemburg: Änderungen für Mindestlohn, Mehrwertsteuer und bei der Mitarbeiterentsendung
Erhöhung des Mindestlohns
Mit 1. Januar 2023 wir der soziale Mindestlohn in Luxemburg um 3,2% erhöht. Damit ergeben sich auch für deutsche Mitarbeiter, die für Aufträge nach Luxemburg entsendet werden, folgende Änderungen:
Qualifizierte Arbeitskräfte ab 18 Jahren: 16,56 € / Stunde
Unqualifizierte Arbeitskräfte ab 18 Jahren: 13,80 € / Stunde
Für Gewerke mit bestehendem Tarifvertrag ist dieser jeweils ausschlaggebend.
Erleichterungen bei der Arbeitnehmer-Entsendung
Ab Januar gibt es hinsichtlich der geforderten Dokumente bei einer Entsendung Erleichterungen. Folgende bisher geforderten Dokumente werden nicht mehr verlangt:
- Ärztliche Arbeitsfähigkeitsbescheinigung
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- Nachweis der Übernahme von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Angaben über den Kunden / Auftraggeber entfallen
Alle weiterhin geforderten Unterlagen bleiben bestehen und müssen zusätzlich vor Ort vorgehalten werden - auf der Baustelle oder bei einem sonstigen Vertreter in Luxemburg. Der Aufbewahrungsort muss angegeben werden.
Senkung der Mehrwertsteuer
Ab 1. Januar 2023 gelten neue Mehrwertsteuersätze, zunächt befristet bis 31.12.2023:
- Der normale Satz sinkt von 17% auf 16%
- Der reduzierte Satz von 3% bleibt gleich
Quelle: ZDH