Prüfungsinformation Änderungsschneider/in
Gesellenprüfung
Die Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil.
Im praktischen Teil der Prüfung sollen die Prüflinge eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und darüber ein Fachgespräch führen.
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Änderungen
- Auftragsbearbeitung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Es handelt sich um eine konventionelle Zwischenprüfung, deren Ergebnis nicht in die Abschlussprüfung einfließt.
Ansprechperson
Gesellen-, Abschluss-, Umschulungsprüfungen
Telefon 089 5119-206
Fax 089 5119-323