Prüfungsinformation Fotograf/in

Gesellenprüfung

Durch die Gesellenprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.

Alle wesentlichen Informationen zur Gesellenprüfung haben wir in den  Hinweisen zur Gesellenprüfung Fotograf/in zusammengefasst. Dort sind auch die erlaubten Hilfsmittel aufgeführt und Informationen zur Ausfertigung der Prüfungsstücke enthalten.

Bitte beachten Sie, dass die hier veröffentlichten Hinweise die Prüfungsanforderungen nur grundsätzlich abbilden. Verbindlich ist immer die aktuelle Version, die der Prüfling zusammen mit der Einladung zur Prüfung erhält.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll zur Mitte des vierten Ausbildungshalbjahres stattfinden. Es handelt sich um eine konventionelle Zwischenprüfung, deren Ergebnis nicht in die Gesellenprüfung einfließt.

Ansprechperson

Sarah Liegl

Gesellen-, Abschluss-, Umschulungsprüfungen

Telefon 089 5119-206

Fax 089 5119-323

sarah.liegl--at--hwk-muenchen.de

Download

  Weitere Informationen

Ausbildungsordnung Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Prüfungszeiträume und Prüfungstermine

Upload der Bildkonzeption

Die Bildkonzeption muss in der Regel spätestens zwei Tage (verbindlich ist der Termin in der Einladung) vor der schriftlichen Prüfung als Dateiupload  vorgelegt werden. Über den Link rechts können Sie die Datei hochladen.

Bitte beachten Sie dabei die Vorgaben für die Datei:

  • Dateiformat: .PDF (alle Seiten in einer Datei zusammengeführt)
  • Dateiname: „Prüflingsnummer_Bildkonzeption.pdf“ (Beispiel: 20123_Bildkonzeption.pdf)
  • Dateigröße < 5 MB

Upload elektronische Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)

Elektronisch geführte Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) müssen spätestens bis zum Beginn der schriftlichen Prüfung (erster Prüfungstag) per Dateiupload übermittelt werden. Über den Link rechts können Sie die Datei hochladen.

Bitte beachten Sie dabei die Vorgaben für die Datei:

  • Alle Tages- oder Wochenberichte sind chronologisch sortiert und in einer Datei zusammengeführt.
  • Dateiformat: .PDF
  • Dateiname: „Prüflingsnummer_Ausbildungsnachweis.pdf“ (Beispiel: 20123_Ausbildungsnachweis.pdf)
  • Dateigröße < 10 MB

Prüfungsvorbereitung

Der Centralverband Deutscher Berufsfotografen - Bundesinnungsverband stellt zum Ausbildungsbeginn 2014 das überarbeitete Berichtsheft mit neuen Aufgaben für das "Fotografische Praktikum" vor. Durch die Bearbeitung der Aufagben wird erreicht, dass die Auszubildenden die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans möglichst vollständig vermittelt bekommen. Darüber hinaus werden sie optimal auf die Aufgabenstellungen in der Gesellenprüfung vorbereitet, auch für die Aufgabe aus dem fremden Ausbildungsschwerpunkt (Prüfungsstück B). Das "Fotografische Praktikum" ist für das erste und zweite Ausbildungsjahr um sogenannte Basisübungen ergänzt worden, die grundlegende fotografische Techniken vermitteln.

Innungen, Berufsschulen und Betriebe können das Berichtsheft mit den Aufgaben für das "Fotografische Praktikum" direkt bei der Geschäftsstelle des Centralverbandes Deutscher Berufsfotografen, Collenbachstraße 112, 40476 Düsseldorf (www.cvfoto.de) bestellen.

Quelle: Centralverband Deutscher Berufsfotografen - 2014

Davon unberührt bleibt, dass die ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweise als Zulassungsvoraussetzung zur Gesellenprüfung vorgelegt werden müssen.