Schweiz: Mehrwersteuerpflicht bei Kleinsendungen
Ab 2019 sind ausländische Versandhändler in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn diese mit „Kleinsendungen“ einen Umsatz von mehr als 100.000 Franken jährlich in der Schweiz generieren.
Erzielt ein (in- oder ausländischer) Versandhändler pro Jahr mindestens 100.000 Franken Umsatz aus Kleinsendungen, die er vom Ausland ins Inland befördert oder versendet, gelten seine Lieferungen als Inlandlieferungen. Er wird in der Folge in der Schweiz steuerpflichtig und muss sich im MWST-Register eintragen lassen. Kleinsendungen sind Warenlieferungen in die Schweiz, für welche keine Schweizer Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird, da der Steuerbetrag ≤ 5 CHF beträgt. Dies ist der Fall für Artikel mit einem Warenwert ≤ 65 CHF bei einem regulären Steuersatz von 7,7 % und für Artikel mit einem Warenwert ≤ 200 CHF bei einem reduzierten Steuersatz von 2,5 %.
Deutsche Unternehmen, die im Jahr 2018 einen Umsatz von umgerechnet mindestens 100‘000 Franken aus Kleinsendungen erzielt haben und wenn anzunehmen ist, dass auch in den zwölf Monaten ab dem 1. Januar 2019 solche Lieferungen ausgeführt werden, sind ab dem 1. Januar 2019 obligatorisch in der Schweiz steuerpflichtig.
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