Umgang mit Verpackungen in Europa – Wichtige Informationen für Ihr Unternehmen
Die kürzlich von der IHK Regensburg aktualisierte Broschüre zum Thema „Umgang mit Verpackungen in Europa“ liefert Unternehmen umfassende Informationen zu den grundlegenden Anforderungen in Europa.
Hintergrund und Zielsetzung
Die EU-Verpackungsrichtlinie (2018/852) bildet die Grundlage für die europäische Gesetzgebung zur Regulierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Ziel ist es, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die nationale Umsetzung dieser Richtlinie variiert stark von Land zu Land, was für Unternehmen im grenzüberschreitenden Handel zu Herausforderungen führen kann. Die Broschüre bietet daher einen wichtigen Überblick über die aktuellen Regelungen und Pflichten, die für Unternehmen in ganz Europa gelten.
Grundlegende Pflichten der Unternehmen
Unabhängig vom Standort innerhalb der EU müssen Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, verschiedene Pflichten beachten, darunter:
Registrierungspflicht: Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen, müssen sich bei nationalen Verpackungsregistern registrieren lassen. Dies gilt für alle Arten von Verpackungen, die Waren lagern, schützen, transportieren oder präsentieren.
Lizenzierung und Systembeteiligung: In vielen Ländern besteht die Pflicht, Verpackungen an einem Rücknahme- oder Recyclingsystem zu beteiligen. Diese Systeme sorgen für die Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle.
Quelle: IHK Regensburg