Umsatzsteuer- und Zollvorschriften nach Brexit
In Großbritannien ist ab dem Zeitpunkt des Austritts zum voraussichtlich 30. März 2019 kein EU-Recht mehr anzuwenden. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht. Der Zentralverband des deutschen Handwerks hat für diesen Fall Informationen für die umsatzsteuer- bzw. zollrechtliche Abwicklung von Geschäftsvorfällen zusammengestellt.
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