Vom Lehrvertrag bis zur Gesellen- oder AbschlussprüfungWährend der Ausbildung
Die Lehrjahre sind spannend und prägen oft für ein ganzes Berufsleben. Damit alles rund läuft, gibt es hier die wichtigsten Informationen zum Ausbildungsverlauf.
Das rechtliche Fundament der Ausbildung: Die Ausbildungsordnung
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine eigene Ausbildungsordnung, die die Standards für die betriebliche Ausbildung definiert. Die Ausbildungsordnung regelt neben der Berufsbezeichnung und der Ausbildungsdauer vor allem die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung. Ausbildungsordnungen gelten bundesweit einheitlich.
Eine Liste aller anerkannten Ausbildungsberufe im Handwerk, Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne stehen beim Bundesinstitut für Berufsbildung zum Download bereit.
Ausbildungsberater der Handwerkskammer
Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer sind die ersten Ansprechpartner für alle Beteiligten rund um die Ausbildung. Ob Fragen zum Ablauf, Inhalten, Unterstützungs- bzw. Fördermöglichkeiten der Ausbildung bestehen oder Probleme bei Konflikten zwischen Ausbildungsbetrieb, Ausbilder und Auszubildendem zu lösen sind: Die Ausbildungsberatung hilft gerne weiter.
Die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer ist regional organisiert. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner.
Rund um den Lehrvertrag: die Lehrlingsrolle
Grundlage für die Ausbildung ist ein bei der Handwerkskammer registrierter Lehrvertrag. Wenn sich an den Vertragsinhalten etwas ändert, muss dies schriftlich festgehalten werden. Mögliche Änderungen sind eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit, ein Wechsel zur Teilzeitausbildung oder auch ein Wechsel der ursprünglich gewählten Fachrichtung.
Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich
Damit nichts verloren geht: das Berichtsheft
Auszubildende sind verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen. Die Option, Ausbildungsnachweise elektronisch zu führen, wurde erst für Ausbildungsverträge, die ab 1. Oktober 2017 geschlossen werden, ins Gesetz eingefügt. Entsprechende Vereinbarungen von Ausbildungsbetrieb und Lehrling über die Form des Nachweises (schriftlich oder elektronisch) sind daher ab 1. Oktober 2017 in der Niederschrift des Ausbildungs- bzw. Lehrvertrages aufzunehmen.
Ausbildende müssen Auszubildende zur Führung des Ausbildungsnachweises anhalten. Die Lehrlinge müssen den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz führen können.
Der Auszubildende erhält den Ausbildungsnachweis zu Beginn der Ausbildung und führt dieses während der Ausbildungszeit. Der Ausbildungsnachweis dient der zeitlichen und sachlichen Dokumentation der Ausbildung. Er hat auch eine pädagogische Funktion und unterstützt die Kommunikation zwischen Ausbildungsbetrieb und Lehrling über Lernfortschritte und etwaige Lerndefizite.
Der Ausbildungsbetrieb kontrolliert das Berichtsheft regelmäßig, da es eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Gesellen- oder Abschlussprüfung ist.
Innungen und Kreishandwerkerschaften haben oft berufsspezifische Berichtshefte, alternativ gibt es hier eine neutrale Version der Ausbildungsnachweise zum Download.
Apps und Onlinelösungen, den Ausbildungsnachweis elektronisch zu führen, gibt es – gegen Entgelt – von mehreren Anbietern. Sollte die elektronische Führung des Berichtshefts gewählt werden, informieren Sie sich bitte bei unserer Lehrlingsrolle oder unseren Ausbildungsberatern über die Anforderungen einer elektronischen Berichtsheftführung (Ausschluss von Manipulationen, …). Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die Vorlage eines vom Ausbildenden und Auszubildenden abgezeichneten Ausbildungsnachweises erforderlich.
Exklusiv und nur im Handwerk: die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Die betriebliche Ausbildung wird in vielen Handwerksberufen durch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ergänzt. Sie gewährleistet eine breite Grundausbildung, vervollständigt die betriebliche Ausbildung, gleicht eventuelle Spezialisierungen der Betriebe aus und stellt eine Anpassung an technische und wirtschaftliche Veränderungen sicher.
Die ÜLU ist fester Bestandteil der Berufsausbildung, der Ausbildungsbetrieb muss den Lehrling zur Teilnahme freistellen.
Externer Partner der Ausbildung
Betriebe, die Mitglied in der SOKA-BAU sind, erhalten unter www.soka-bau.de Informationen rund um die Ausbildung, Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung und vieles mehr.
Auch Lehrlinge können sich über die Leistungen der SOKA-BAU informieren. Z. B. werden die Gebühren der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung und die dazugehörigen Fahrtkosten von der SOKA-BAU übernommen.
Ein Blick über den Tellerrand: Lernen im Ausland
Auslandsaufenthalte für Auszubildende bieten die beste Möglichkeit, schon früh internationale Erfahrungen zu sammeln. Betriebe können mit dem Angebot von Auslandspraktika ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb steigern, leistungsstarke Schulabgänger gewinnen und die Motivation ihrer Auszubildenden erhöhen.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen.