Wichtiger Hinweis zum "Handwerkerbonus" in Österreich
Der Handwerkerbonus wurde in Deutschland als Teil einer umfassenden Strategie eingeführt, um die Wirtschaft zu stärken, die Modernisierung von Wohnraum zu fördern und gleichzeitig faire Arbeitsbedingungen im Handwerkssektor zu gewährleisten.
Aus ähnlichen Erwägungen hat Österreich jetzt ebenfalls einen Handwerkerbonus eingeführt, jedoch mit einem anderen Ansatz für Unternehmen.
Bitte beachten Sie dies für sich und Ihre Kunden in Österreich!
Handwerkerbonus Deutschland
In Deutschland können private Haushalte den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Mieter oder Eigenheimbesitzer für im Haushalt vergebene Handwerkerleistungen eine Steueranrechnung von 20 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Bonus gilt für alle in EU/EWR ansässigen Betriebe
Kunden können den Bonus in Anspruch nehmen, wenn sie Dienstleistungen von Unternehmen beauftragen, die ihre Leistungen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erbringen. Dies bedeutet, dass nicht nur deutsche Unternehmen, sondern auch Handwerksbetriebe mit Sitz in einem anderen EU- oder EWR-Staat für deutsche Kunden tätig werden können, um den Steuerbonus zu erhalten. Entscheidend ist, dass die Arbeiten an einem inländischen oder EU/EWR-Haushalt ausgeführt werden.
Die gesetzliche Grundlage für den Handwerkerbonus in Deutschland ist § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Handwerkerbonus Österreich
In Österreich wurde in diesem Jahr ebenfalls ein Handwerkerbonus als Teil des Konjunkturpakets "Wohnraum und Bauoffensive" eingeführt. Er soll finanzielle Unterstützung bieten für die Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von in Österreich privat genutztem Wohn- und Lebensraum.
Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit, 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 Euro (ab 2025: 1.500 Euro) pro Person und Wohnadresse (Haupt- oder Nebenwohnsitz) zurückerstattet zu bekommen. Pro Person und Kalenderjahr kann nur 1 Antrag (mit mehreren Rechnungen) gestellt werden. Seit dem 15. Juli 2024 ist es möglich, den Handwerkerbonus über die Website www.handwerkerbonus.gv.at rückwirkend für alle Handwerksleistungen seit dem 1. März 2024 zu beantragen.
Bonus gilt nur für bestimmte Betriebe!
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich. Allerdings müssen die durchführenden Unternehmen die Voraussetzung erfüllen, dass Sie zum Zeitraum der Leistungserbringung über eine gültige Gewerbeberechtigung verfügen und ihren Sitz oder eine Niederlassung in Österreich haben.
Die Kunden können Förderungen nur dann erhalten, wenn die Arbeitsleistungen durch diese eben genannten Betriebe erbracht werden. Das bedeutet, dass Handwerkerleistungen im oben erwähnten Zusammenhang, die von Handwerksunternehmen mit alleinigem Sitz in Deutschland erbracht werden, nicht förderfähig sind. Eine Gewerbeberechtigung als weitere Voraussetzung kann ebenfalls nur dann erworben werden, wenn sich die Betriebsstätte in Österreich befindet.
Wenn Sie also auf den Handwerkerbonus bei Aufträgen in Österreich angesprochen werden beachten Sie, dass Ihren Kunden dieser nur unter den oben genannten Bedingungen gewährt werden kann, nämlich wenn Sie Ihren Sitz oder eine Niederlassung in Österreich sowie eine gültige Gewerbeberechtigung für Österreich haben.
Die gesetzliche Grundlage für den Handwerkerbonus in Österreich ist die Sonderrichtlinie vom 15. Juli 2024 gemäß § 8 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen, BGBl. I Nr. 31/2014 in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2024.
Quelle: Handwerkskammer Reutlingen, Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft Wien