Sie können Ihren Widerspruch auf folgenden elektronischen Wegen übermittelnWiderspruch gegen Prüfungsentscheidungen
Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen eine Prüfungsentscheidung der Handwerkskammer für München und Oberbayern oder des Meisterprüfungsausschusses im Regierungsbezirk Oberbayern (Geschäftsstelle bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern) elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich.
E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Upload über das Online-Formular
Sie können uns Ihren Widerspruch auch in unserem Online-Formular hochladen. Dazu muss das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein (siehe „E-Mail mit qualifizierter Signatur“).
Keine einfachen E-Mails
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
In anderen Angelegenheiten beachten Sie bitte die Hinweise unter Elektronische Kommunikation mit der Handwerkskammer für München und Oberbayern (Zugangseröffnung)