Informationen zum VerbundstudiumWissenswertes für Unternehmen
Vorteile für Unternehmen
Profitieren Sie von leistungsstarken und hochmotivierten Nachwuchskräften, die sowohl das akademische als auch das praktische Wissen gewinnbringend für Ihr Unternehmen einsetzen. Ihr Betrieb erhält sehr gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Praxis-Know-how direkt auf Ihr Unternehmen, Ihre Prozesse und Arbeitsabläufe zugeschnitten ist. Weitere Vorteile sind
- Einsparung von Kosten
- Aktive Mitarbeiter in Ihrem Betrieb
- Enge Verbundenheit der Auszubildenden zu Ihrem Unternehmen
- Kontakte zur Wissenschaft
Erfahren Sie mehr zu den Vorteilen eines Verbundstudiums für Unternehmen bei hochschule-dual.
Bewerber finden
Lehrstellenbörsen der bayerischen Handwerkskammern
Nutzen Sie die Lehrstellenbörsen der bayerischen Handwerkskammern. Hier können Sie auch Ihre freien Stellen für das Verbundstudium melden. Geben Sie bei der Tätigkeitsbeschreibung einfach an, dass Sie den Ausbildungsplatz in Verbindung mit einem Verbundstudium anbieten.
Unternehmenspartnerschaft mit einer Hochschule
Eine Kooperation mit der jeweiligen Hochschule ist sinnvoll, aber keine Grundvoraussetzung für die Durchführung des Verbundstudiums. Als Unternehmenspartner der Hochschule profitieren Sie von verschiedenen Werbemaßnahmen.
Vertrag & Ausbildung
Vertragsabschluss
Als Grundlage für die Ausbildung im Rahmen des Verbundstudiums wird ein regulärer Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen. Die Eckpunkte für das Verbundstudium regelt eine Zusatzvereinbarung. Ein Muster hierfür erhalten Sie beim jeweiligen Ansprechpartner in Ihrer Handwerkskammer.
Üblicherweise beginnt die betriebliche Ausbildung zum 1. September (Ausnahmen sind bei einzelnen Studiengängen möglich) und dauert je nach Studiengang zwischen 21 und 27 Monaten. Den exakten Studienverlauf erhalten Sie von der jeweiligen Hochschule. In der Datenbank von hochschule-dual finden Sie die Abläufer aller angebotenen Studiengänge. Der Ausbildungsvertrag und die Zusatzvereinbarung enden zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung. Vergessen Sie bitte nicht, diese Anlage unter Punkt F des Berufsausbildungsvertrages aufzuführen und die Verträge zur Eintragung in die Lehrlingsrolle bei Ihrer Handwerkskammer einzureichen.
Für die Praxisphasen nach der Gesellenprüfung wird mit den Studierenden eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Diese unterliegt nicht der Kontrolle der Handwerkskammer.
Ausbildungsvergütung
Für die Phasen der betrieblichen Ausbildung wird die Ausbildungsvergütung für mindestens das erste und zweite Ausbildungsjahr gezahlt. Es ist auch möglich, die Vergütung während des gesamten Studiums zu zahlen. In diesem Fall muss die Vergütung jährlich ansteigen. Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig. Bitte erkundigen Sie sich nach den aktuell gültigen Vorschriften (beispielsweise bei Ihrem Steuerberater oder der Krankenkasse).
Beachten Sie auch gegebenenfalls die Vorgaben hinsichtlich des gesetzlichen Mindestlohns. Mehr dazu finden Sie bei hochschule-dual.
Urlaub
Werden lediglich die Phasen der betrieblichen Ausbildung vergütet, entsteht für diese Zeiten ein anteiliger Urlaubsanspruch. Dieser soll in den Praxisphasen eingebracht werden. Die Höhe des Urlaubs richtet sich nach dem Berufsausbildungsvertrag oder eines gegebenenfalls anzuwendenden Tarifvertrages. Im übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz.
Berufsschule
Auszubildende im Verbundstudium sind grundsätzlich berufsschulberechtigt. Meistens ist es aber nur in länger andauernden Praxisphasen sinnvoll, am Unterricht teilzunehmen. Der Betrieb stellt dann die Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule frei. Üblicherweise erfolgt die Anmeldung zu der Berufsschule am Standort des Ausbildungsbetriebs. Den konkreten Umfang können Sie in der Zusatzvereinbarung regeln.
In den seltensten Fällen ist es möglich, eine eigene Fachklasse für diese Zielgruppe zu bilden. Sofern für einzelne Verbundstudiengänge abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, haben diese Vorrang.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Im Handwerk ergänzen die Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung die betriebliche Ausbildung. Im Verlauf des Verbundstudiums ist der Besuch dieser Lehrgänge während der Praxisphasen Pflicht.
Zwischen- und Gesellenprüfung
Die Auszubildenden im Verbundstudium nehmen zum regulären Termin an der Zwischen- und Gesellenprüfung (bzw. Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2) teil. Für die Abnahme der Prüfungen ist der jeweils örtlich zuständige Prüfungsträger (Innung oder Handwerkskammer) verantwortlich. Die Prüfungstermine der Hochschulen und der Handwerksorganisationen unterliegen verschiedenen Vorgaben. Bitte haben Sie Verständnis, dass es daher in ungünstigen Fällen zu Terminüberschneidungen kommen kann.
Ansprechpersonen
Die Berater der bayerischen Handwerkskammern unterstützen Sie bei Fragen zum Verbundstudium gerne.