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Mindestausbildungsvergütung für alle LehrverträgeMindestausbildungsvergütung

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen. Die Angemessenheit orientiert sich in erster Linie an einschlägigen Tarifverträgen. Neu: Seit dem Jahr 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung als Untergrenze.





Folgende gesetzliche Mindestvergütungen gelten (Beträge je Monat)*

 

Rechtsgrundlage

Berufsbildungsgesetz



Beginn der Ausbildung
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
4. Ausbildungsjahr
2022585,00 Euro690,30 Euro789,75 Euro819,00 Euro
2023620,00 Euro731,60 Euro837,00 Euro868,00 Euro
2024649,00 Euro766,00 Euro876,00 Euro909,00 Euro
2025682,00 Euro805,00 Euro921,00 Euro955,00 Euro
2026Wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im November bekanntgegeben.Wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im November bekanntgegeben.Wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im November bekanntgegeben.Wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im November bekanntgegeben.
*Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Sie wird jeweils spätestens am 1. November für das Folgejahr bekannt gegeben.


Besonderheiten

Eine Unterschreitung der gesetzlichen Mindestvergütung setzt voraus, dass der Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag mit niedrigerer Vergütung gebunden ist.
Bei Teilzeitausbildung darf eine entsprechend der Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit reduzierte Mindestausbildungsvergütung vereinbart werden.
Bei einer Verkürzung der Ausbildungsdauer z. B. infolge höherer Schulbildung (Fachhochschulreife u.a.) wird die Zeit und die Vergütung vom Ausbildungsende her gekürzt. Bei einer Verlängerung gilt die Vergütung des jeweils letzten Lehrjahres weiter.
Bei der Anrechnung einer Vorbildung steigt der Lehrling in ein höheres Lehrjahr ein. Entsprechend gelten die Vergütungssätze ab dem höheren Einstiegsjahr.
 


Fallbeispiele

Was gilt: Tarif oder Mindestausbildungsvergütung?

In den meisten Branchen, in denen ausgebildet wird, gibt es Tarifverträge, die eine Vergütung oberhalb der gesetzlichen Mindestvergütung vorsehen.
Vergütungsvereinbarungen müssen sich an den einschlägigen Tarifverträgen orientieren. Max lernt ab 1. September 2023 Maurer. Die tarifliche Vergütung beträgt zu dieser Zeit 935 Euro brutto monatlich. Die Vergütung darf nicht auf die gesetzliche Mindestvergütung abgesenkt werden, da sie dann unangemessen niedrig wäre.



Welche Vergütungssätze gelten während der Ausbildung?

Maßgeblich für die Höhe der gesetzlichen Mindestvergütung sind über die gesamte Ausbildungszeit die Vergütungssätze aus dem Jahr, in dem die Ausbildung beginnt. Anna nimmt ihre Ausbildung am 1. September 2022 auf. Sie erhält im ersten Lehrjahr also mindestens 585,00 Euro monatlich. Am 1. September 2023 kommt sie ins zweite Lehrjahr und erhält dann mindestens 690,30 Euro.

Wie wirkt sich Elternzeit aus?

Felix beginnt seine Lehre 2023 und wird 2024
Vater. Er unterbricht seine Ausbildung für
ein Jahr, um Elternzeit zu nehmen. Nach der
Elternzeit setzt er seine Ausbildung fort. Für
die weitere Lehrzeit gelten die Vergütungssätze
aus dem Jahr 2023, dem Jahr des Ausbildungsbeginns.



Wie wirkt sich eine Ausbildung in Teilzeit auf die Vergütung aus?

Lukas führt seine Lehre in Teilzeit durch. Er reduziert die wöchentliche Ausbildungszeit von 40 auf 30 Stunden, also um 25 Prozent. Da die wöchentliche Ausbildungszeit um 25 Prozent reduziert wird, darf die Vergütung ebenfalls um bis zu 25 Prozent gekürzt werden. Durch die Verringerung der wöchentlichen Ausbildungszeit verlängert sich aber
die Ausbildungsdauer entsprechend um 25 Prozent. Während dieser Verlängerung erhält Lukas weiterhin die reduzierte Vergütung des letzten Ausbildungsjahres.



Welche Vergütung muss bei einer Verkürzung bezahlt werden?

Die Ausbildungsdauer für Friseure beträgt drei Jahre. Luis hat Abitur, daher wird seine Lehrzeit auf Antrag von vorneherein auf zwei Jahre verkürzt. Er erhält im ersten Jahr seiner Ausbildung die Vergütung für das erste  Lehrjahr, im zweiten und damit letzten Jahr die Vergütung des zweiten Lehrjahres. Da sich Luis alle Ausbildungsinhalte in der verkürzten Zeit (24 Monate) anzueignen hat, kann der Betrieb Luis die Vergütung des nächsten Lehrjahres bereits nach jeweils acht statt zwölf Monaten zahlen, um ihn besonders zu motivieren.

Was ändert sich bei einer Verlängerung?

Paula ist während ihrer Lehrzeit fünf Monate krank. Ihre dreijährige  Ausbildung zur Brauerin und Mälzerin wird auf ihren Antrag hin um ein halbes Jahr verlängert. In dieser Verlängerung erhält sie weiterhin die  Vergütung des dritten Lehrjahres.

Was muss man bei einem Betriebswechsel beachten?

Marie beginnt ihre Ausbildung 2022 in einer tariflosen Branche. Sie erhält als Ausbildungsvergütung die gesetzliche Mindestvergütung. Diese beläuft sich im ersten Lehrjahr auf (mindestens) 585 Euro brutto je Monat. Nach einem Jahr beendet sie Ihre Ausbildung und tritt nahtlos unter Anrechnung des ersten Lehrjahres eine neue Lehrstelle im gleichen Beruf bei einem anderen Betrieb an. Ihr ist – mindestens – die für das Jahr des Beginns der Ausbildung im Jahr 2022 festgesetzte gesetzliche Mindestvergütung des zweiten Lehrjahres von 690,30 Euro zu zahlen.

Alternative 1: Für die Branche existiert ein Tarifvertrag. Der Tarifvertrag findet kraft Allgemeinverbindlichkeit oder aufgrund beiderseitiger Tarifbindung (beim neuen Betrieb) Anwendung. In diesem Fall ist ihr mindestens die tariflich für 2023 festgesetzte Vergütung zu bezahlen.

Alternative 2: Für die Branche gibt es einen Tarifvertrag. Es fehlt aber an einer Tarifbindung. Hier sind die für 2023 festgesetzten Beträge des einschlägigen Tarifvertrags Maßstab für die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung.