Stadtverkehr München
Aktuelle Themen
29.08.2024Erreichbarkeit der Innenstädte ist Riesenproblem
03.06.2024: LKW-Maut bereits ab 3,5 Tonnen tzGmLKW-Maut ab 1. Juli 2024 mit weitreichenden Ausnahmen für das Handwerk
28.12.2022: Ab 1. Februar 2023Diesel-Fahrverbot in München mit Ausnahmen für das Handwerk
06.12.2022: Handwerkskammer zur Gebührensenkung für HandwerkerparkausweisePeteranderl: "Weitere Schritte müssen folgen"
Baustellenmeldungen München
Einen Jahresüberblick für 2022 über geplante Baustellen im gesamten Stadtgebiet bietet das Baureferat an dieser Stelle. Die Oberste Baubehörde stellt mit dem Dienst Bayerninfo Informationen zur aktuellen Verkehrslage auf den Autobahnen und Bundesstraßen Bayerns zur Verfügung.
Untenstehend finden Sie aktuelle Baustellenmeldungen der Stadt München mit Angabe der betroffenen Straßenzüge im Stadtgebiet sowie Art und Dauer der Maßnahmen.
Umweltzone München & Luftreinhalteplan
Seit 1. Oktober 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette in die Umweltzone in München einfahren. Damit ist die Innenstadt auch für Fahrzeuge ohne Plakette und für solche mit gelber und roter Plakette gesperrt. Wer ohne grüne Plakette in der Innenstadt erwischt wird, egal ob im ruhenden oder fließenden Verkehr, den erwartet ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Die Umweltzone ist deutlich gekennzeichnet. Sie betrifft alle in- und ausländischen PKW, Busse, Wohnmobile und LKW, die in die Münchner Innenstadt fahren möchten. Fahrten auf dem Mittleren Ring sind allerdings nach wie vor erlaubt.
Für das Handwerk gibt es wieder Ausnahmeregelungen vom Fahrverbot, die für ein Jahr erteilt und unter bestimmten Bedingungen verlängert werden können: Grundvoraussetzung ist jedoch das Vorliegen dieser drei (kumulativen) Voraussetzungen:
- Ein Fahrzeug mit gelber Plakette wurde vor dem 1. Oktober 2012, mit roter Plakette vor dem 1. Oktober 2010 oder ein Fahrzeug ohne Feinstaubplakette vor dem 1. Oktober 2008 auf den Antragsteller bzw. die Antragstellerin zugelassen.
- Sie können nachweisen, dass das betroffene Fahrzeug nicht mit einem Abgasreinigungssystem nachrüstbar ist
- Sie sind Anwohner oder Gewerbetreibender mit Firmensitz in München oder es handelt sich um Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen
Einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung können Sie schriftlich per Post beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München bei nebenstehender Adresse einreichen oder oder Sie senden ein Fax an die Nummer 089 233-96090.
Antragsformulare liegen beim Kreisverwaltungsreferat, bei den Bürgerbüros, Bezirksinspektionen und bei der Stadt-Information aus. Sie können das Antragsformular auch herunterladen.
Die Genehmigungsgebühr, die auch dann anfällt, wenn der Antrag förmlich abgelehnt wurde, beträgt für Gewerbetreibende mit Firmensitz in der Umweltzone bei jährlicher Befristung 150 Euro und bei halbjährlicher Befristung 90 Euro. Bei Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen für einen Monat 60 Euro, für drei Monate 90 Euro, für sechs Monate 150 Euro, für neun Monate 180 Euro und für ein Jahr 200 Euro.
Interview mit Stefan Burger zu Diesel:
Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Tel 089 233-96090
Fax 089 233-36012
Parklizenzgebiete München
Um die Nutzung des öffentlichen Parkraums im Stadtgebiet zu regulieren, hat die Landeshauptstadt München aktuell 62 Parklizenzgebiete eingerichtet, die sich momentan überwiegend auf die Stadtbezirke innerhalb des Mittleren Rings konzentrieren. Es ist jedoch eine sukzessive Ausweisung neuer Parklizenzzonen über diese Grenze hinaus an den Stellen im Stadtgebiet geplant, wo nicht nur private Stellplätze fehlen, sondern generell ein erheblicher Parkdruck vorherrscht.
Sonderregelungen bestehen in der Altstadt und am Hauptbahnhof.
Die nebenstehende Übersicht der Stadt München gibt einen Überblick. Über die Straßenauskunft der Landeshauptstadt München finden Sie schnell zu Ihrem Parklizenzgebiet.
In den folgenden Stadtbezirken wurden Parklizenzgebiete eingeführt. Nähere Auskünfte entnehmen Sie bitte den jeweiligen Flyern.
1. Stadtbezirk - Lehel
Lehel Nord zwischen Tivolistraße und Prinzregentenstraße | |
Lehel Mitte zwischen Prinzregentenstraße und Maximilianstraße | |
Lehel Süd zwischen Maximilianstraße und Zweibrückenstraße |
Gesamt
2. Stadtbezirk und Teile des 1. Stadtbezirks - Isarvorstadt, Ludwigvorstadt
Gärtnerplatz zwischen Zweibrückenstraße und Fraunhoferstraße | |
Glockenbachviertel zwischen Fraunhoferstraße und Kapuzinerstraße | |
Alter Südfriedhof zwischen Lindwurmstraße und Thalkirchner Straße | |
Innenstadtklinikum zwischen Landwehrstraße und Lindwurmstraße nördlich | |
St.-Pauls-Viertel zwischen Bayerstraße und Uhlandstraße | |
Lindwurmstraße zwischen Kapuzinerstraße und Ruppertstraße | |
Dreimühlenviertel zwischen Baldeplatz und Bahnlinie |
3. Stadtbezirk und Teile des 12. Stadtbezirks - Maxvorstadt
Akademieviertel zwischen Franz-Joseph-Straße und Schellingstraße | |
Königsplatz zwischen Gabelsbergerstraße und Marsstraße | |
Karolinenplatz zwischen Arcisstraße und Maximiliansplatz | |
Marsfeld zwischen Nymphenburger Straße und Arnulfstraße | |
Pinakotheken zwischen Schellingstraße und Gabelsbergerstraße | |
Schönfeldviertel zwischen Ludwigstraße und Königinstraße | |
TU-Viertel zwischen Augustenstraße und Barer Straße | |
St.-Benno-Viertel zwischen Dachauer Straße und Nymphenburger Straße | |
Schleißheimer Straße zwischen Lothstraße und Augustenstraße | |
Giselastraße zwischen Königinstraße und Leopoldstraße |
Gesamt
4. und 12. Stadtbezirk- Schwabing
Barbarastraße zwischen Schwere-Reiter-Straße und Infanteriestraße | |
Winzerer Straße zwischen Ackermannstraße und Schwere-Reiter-Straße | |
Bayernplatz zwischen Karl-Theodor-Straße und Hohenzollernstraße | |
Westschwabing zwischen Hohenzollernstraße und Georgenstraße | |
Clemensstraße zwischen Karl-Theodor-Straße und Herzogstraße | |
Kölner Platz zwischen Parzivalstraße und Rheinstraße | |
Schwabing Mitte zwischen Herzogstraße und Franz-Joseph-Straße | |
Lerchenauer Straße zwischen Winzererstraße und Luitpoldpark | |
Tristanstraße zwischen Parzivalstraße und Mittlerer Ring |
östlich der Leopoldstraße
Gesamt
5. Stadtbezirk - Au/Haidhausen
Kirchenstraße zwischen Einsteinstraße und Wörthstraße | |
Franzosenviertel zwischen Wörthstraße und Rosenheimer Straße | |
Franziskanerstraße zwischen Rosenheimer Straße und Gebsattel- bzw. Auerfeldstraße | |
Klinikviertel zwischen Prinzregentenstraße und Einsteinstraße | |
Grillparzer Straße zwischen Prinzregentenstraße und Kirchenstraße | |
Regerplatz zwischen Hochstraße und Ostfriedhof | |
Au Nord zwischen Zeppelinstraße und nördlich der Hochstraße | |
Au Süd zwischen Ohlmüllerstraße und Humboldtstraße |
Gesamt
6. Stadtbezirk - Sendling
Gesamt
8. Stadtbezirk - Schwanthaler Höhe
9. Stadtbezirk Neuhausen
10. Stadtbezirk Moosach - Borstei
Borstei beidseits der Dachauer Straße |
18. Stadtbezirk Giesing
Alle PDF-Dokumente entstammen der Website der Stadt München, www.muenchen.de
Handwerkerparkausweis
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es beim Kreisverwaltungsreferat Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen im ruhenden Verkehr. Eine solche Ausnahmegenehmigung besteht auch für Handwerker mit dem Handwerkerparkausweis.
Bis zu drei Fahrzeuge (darunter auch Anhänger) können in eine Ausnahmegenehmigung eingetragen werden . Das bezieht sich allerdings nur auf Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart oder ihrer üblichen Verwendung als Werkstattwagen oder zum Transport von sperrigen Gegenständen geeignet sind (ausgeschlossen sind deswegen z.B. Beispiel Sportwagen, Cabrios und Kleinwagen)
Diese Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt sein:
- Der Handwerksbetrieb ist in der Handwerksordnung (Anlage A oder B) aufgelistet oder die Tätigkeit ist vergleichbar (Wartungsdienste, Installation von Großgeräten)
- Der Einsatz des Fahrzeugs als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien ist unbedingt erforderlich
Für die Beantragung bzw. Verlängerung des Parkausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- online Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gewerbeanmeldung
- Handwerkskarte oder Eintrag in der Handwerksrolle
- Ausführliche Beschreibung der Tätigkeit
- Pro Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit den technischen Daten des Fahrzeugs
Die Stadt München informiert auf Ihrer Website über alle Details bei der Beantragung, Bearbeitungsdauer, Verlustfall etc.
Gebühren für die Beantragung und Verlängerung des Handwerkerparkausweises
Für den ersten Parkausweis
Gültigkeit 3 Monate | €180 |
Gültigkeit 6 Monate | €360 |
Gültigkeit 1 Jahr | €720 |
Bei Antrag für mehrere Parkausweise gleichzeitig, für jeden weiteren
Gültigkeit 3 Monate | €165 |
Gültigkeit 6 Monate | €345 |
Gültigkeit 1 Jahr | €705 |
Bitte beachten Sie: Die ermäßigte Gebühr ist nur möglich, wenn mehrere Anträge gleichzeitig gestellt werden und sich damit der Verwaltungsaufwand verringert!
Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverfahren
Implerstraße 13
81371 München
Tel: 089 115, Fax: 089 233-44111, E-Mail: parkausweise.kvr@muenchen.de
Hinweis
Bei jeder Benutzung des Handwerkerparkausweises muss ein Nachweis über den konkreten Aufenthaltsort (Muster "Arbeitsstättennachweis") gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden